Windkraftanlagen

Die 12. Kammer verhandelt am 21.05.2008, 10.30 Uhr die Klage eines Windenergiebetreibers

Die Klägerin begehrt die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von 99 m und einer Gesamthöhe von 134,5 m im Gemeindegebiet des beigeladenen Flecken Coppenbrügge nordwestlich von Coppenbrügge, östlich von Bäntorf und südlich von Brünninghausen am Ruhbrink. In der Nähe befindet sich bereits eine neu errichtete Windenergieanlage.

Der geltende Flächennutzungsplan von 1998 sieht für zwei Standorte im Gemeindegebiet Konzentrationszonen für Windenergieanlagen vor. Das Vorhabengrundstück liegt außerhalb dieser Konzentrationszonen. Der Beigeladene ist gerade dabei, seinen Flächennutzungsplan zu ändern, um weitere Konzentrationszonen für Windenergieanlagen auszuweisen. Nach den bisherigen Planungen soll das Vorhabengrundstück nicht in einer solchen Konzentrationszone liegen.

Im Juni 2006 beschloss der Rat des Beigeladenen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 79 „Ruhbrink, Ortsteil Brünninghausen“. Das Vorhabengrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans, sieht im Bereich des Vorhabengrundstücks jedoch lediglich Flächen für die Landwirtschaft vor. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich beschloss der Rat des Beigeladenen ebenfalls im Juni 2006 eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Ruhbrink“.

Die Klage richtet sich gegen die Ablehnung des Antrags der Klägerin auf Erteilung einer im-missionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage durch den Beklagten. Sie ist der Auffassung, die Veränderungssperre stehe dem Vorhaben nicht entgegen, weil sie unwirksam sei. Die Veränderungssperre diene der Aufstellung eines Bebauungsplanes, der von vornherein auf das Ziel gerichtet sei, keine weitere Windenergieanlage im Plangebiet zuzulassen. Eine solche Verhinderungsplanung könne nicht durch eine Veränderungssperre gesichert werden. Auch der Flächennutzungsplan stehe dem Vorhaben trotz der Ausweisung von Konzentrationszonen an anderer Stelle nicht entgegen, weil er aufgrund von Abwägungsfehlern unwirksam sei. – 12 A 1099/07 –


Gemeinsame Presseerklärung des Landkreises Hameln-Pyrmont und des Fleckens Coppenbrügge „Windrad in Bäntorf/Brünnighausen“ Stellungnahme zum Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 21. Mai 2008

Das Bemühen des Flecken Coppenbrügge, Anlagen zur Erzeugung von Windenergie in geordneten Bahnen, insbesondere im Einklang mit dem Landschaftsschutz und Landschaftsbild und letztlich auch mit dem politisch vom Rat der Gemeinde repräsentierten Bürgerwillen zu steuern, hat in Folge des Urteils des Verwaltungsgerichts Hannover vom 21. Mai 2008 einen herben Rückschlag erlitten. Gerade unter dem Aspekt der Tourismusförderung in der Region des Weserberglandes sollte eine sog. „Verspargelung“ der Landschaft vermieden werden.

Das Verwaltungsgericht in Hannover ist der seinerzeit vorgenommenen planerischen Abwägung zum Erlass der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 79 „Ruhbrink“ indessen nicht gefolgt und hat dem Erhalt des Landschaftsbildes wegen der Existenz der bereits vorhandenen Anlage auf dem Ruhbrink einen geringwertigeren Stellenwert als die Gemeinde eingeräumt. Es hat dementsprechend entschieden, dass vom Landkreis die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage in der Gemarkung Coppenbrügge zu erteilen ist.

Der Flecken Coppenbrügge hatte ferner bereits seit 1998 mit der 20. Änderung des Flächennutzungsplans Vorranggebiete für Windenergienutzung ausgewiesen. Diese Gebiete hat der Betreiber aber nicht in Anspruch genommen. Die Ausweisung von Vorranggebieten an anderer Stelle einer Gemeinde hat in der Regel zur Folge, dass außerhalb dieser Vorranggebiete Windenergieanlagen unzulässig sind. Auch dieser Gesichtspunkt vermochte jedoch unter anderem deshalb vor Gericht nicht die nunmehr geplante zweite Windenergieanlage zu verhindern, weil nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes die Gemeinde bei der Feststellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes im Jahre 1998 ihre Entscheidung über eine (dem Bürgerwillen entsprechende) eher restriktive Flächenausweisung für Windenergieanlagen nicht in der nötigen Detailtiefe begründet habe. Diese Begründung wird vom Bürgermeister des Flecken Coppenbrügge durchaus mit einem gewissen Unmut zur Kenntnis genommen und kommentiert. Der Flecken Coppenbrügge habe seinerzeit sofort nach Erlass der Gesetzesänderung im Jahre 1998 gehandelt und eine Standortsteuerung in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Hier habe man schnell handeln müssen und weder aus dem Gesetz noch aus Empfehlungen des Bundesbauministeriums oder der kommunalen Spitzenverbände ableiten können, wie intensiv die standortvergleichenden Planungen hätten durchgeführt und begründet werden sollen. Dass, wie das Bundesverwaltungsgericht mit aus der Sicht der kommunalen Praxis vielen Jahren Verspätung entschieden habe, eine wesentlich detailliertere Abwägungsbegründung erforderlich gewesen sei als sie ohnehin schon von der Flecken Coppenbrügge 1998 geleistet worden sei, hätten damals weder die kommunalen Spitzenverbände noch die Planer vorausgesehen oder sehen können. Der Bürgermeister kritisiert in diesem Zusammenhang die Planungsgesetzgebung des Bundes, die sich mit auslegungsbedürftigen unbestimmten Rechtsbegriffe begnüge und die Kommunen unter zwangsläufiger unvermeidbarer Inkaufnahme hoher rechtlicher Risiken und erheblichen Verwaltungsaufwandes dazu zwinge, der späteren Rechtsprechung in prophetischer Weise irgendwie gerecht zu werden.

Derzeit werden in Gesprächen mit dem Windkraftanlagenbetreiber, dem Flecken Coppenbrügge und dem Landkreis Hameln-Pyrmont Überlegungen angestellt, wie mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts umzugehen ist. Wegen der Sensibilität der Verhandlungen wolle und könne weder der Landkreis noch der Flecken zum Stand der Verhandlungen etwas sagen. Das Ergebnis der Verhandlungen werde un-vermeidlich nur bei einem Teil der Bürger insbesondere aus Brünnighausen auf Wohlwollen stoßen, bei einem anderen Teil nicht. Die Auslegung der Unterlagen für die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes (Überarbeitung der Windenergieanlagengebiete) habe gezeigt, dass es in Brünnighausen sowohl Windenergieanlagenbefürworter wie auch Windenergieanlagengegner gebe. Dem politischen Willen der Windenergieanlagengegner könne nur mit erheblichen finanziellen Risiken Rechnung getragen werden. Jedoch wolle und müsse er auch das finanzielle Wohl der Gemeinde im Blick behalten, betonte Bürgermeister Peschka.


„Es wird weitere Windräder geben“

Rat legt sich in nichtöffentlicher Sitzung fest / Bürgerversammlung im November

Coppenbrügge (hen). Wie es mit der Windkraft im Flecken Coppenbrügge weitergeht, darüber soll die Öffentlichkeit im November in einer Bürgerversammlung informiert werden. Zunächst nur in nichtöffentlicher Ratssitzung hat die Politik sich auf die weitere Vorgehensweise geeinigt. Dabei sind Verwaltung und Politik bei der Planung weitestgehend die Hände gebunden – wie berichtet, hatte zuletzt das Gericht einem potenziellen Betreiber einer Windkraftanlage recht gegeben. Gemeindebürgermeister Hans-Ulrich Peschka sagt: „Den Kommunen wird die Planungshoheit im Klageverfahren entzogen. So ist es auch in Coppenbrügge geschehen.“ Es gebe keine gesetzlichen Vorgaben über auszuweisende Flächengrößen. „Es ist letztendlich eine richterliche Entscheidung“, so Peschka.
Der Flecken habe alles mögliche getan, um den Bürgerwillen, in Brünnighausen keine weiteren Windräder aufzustellen, zu erfüllen. Dies sei nicht gelungen. Der Bürgermeister: „Im Gegenteil, es wurde der gesamte Flächennutzungsplan infrage gestellt beziehungsweise gekippt, so dass wir heute vor der Entscheidung stehen, wie gehen wir zukünftig mit dem Thema um. Wollen wir unter hohem Kostenaufwand die Flächennutzungsplanung weiterführen oder überlassen wir zukünftig die Entscheidung, wo und in welchem Umfang Windräder in unserer Gemeinde aufgestellt werden, der Genehmigungsbehörde, sprich dem Landkreis?“
Die Politik habe sich einstimmig für die Weiterführung der Planung entschieden. Peschka: „Einigkeit bestand darin, die Bauleitplanung nicht aus der Hand zu geben.“ Derzeit stehen für Coppenbrügge eine größere Anzahl von Windkraftanlagen zur Disposition – auch in Brünnighausen werden weitere Windkrafträder gebaut. In ausführlichen Gesprächen mit den Investoren ist laut Peschka über die Anlagenstandorte gemeinsam mit dem Landkreis gesprochen worden. Laut Auskunft der Fachbehörde hat es eine ähnliche Situation in dieser Größenordnung im Landkreis noch nicht gegeben. Nicht nur Photovoltaik, Solar- und Biogasanlagen, sondern gerade die Windkraft werden finanziell durch das „Erneuerbare Energien Gesetz“ gefördert. „Hierzu kann man sicherlich unterschiedlicher Meinung sein, ob das ok ist oder nicht. Wir in Coppenbrügge müssen dies so akzeptieren“, sagt Peschka und verweist auf das Gespräch mit den Bundestagesabgeordneten, zu dem kürzlich der Kreisverband Hameln-Pyrmont des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes eingeladen hatte (wir berichteten).
„Als Bürgermeister möchte ich betonen, ich habe vollstes Verständnis, dass unsere Landwirte die ihnen gegebene Chance nutzen, um ihr Land gewinnbringend zu vermarkten. Aus landschaftsplanerischer Sicht sehe ich die große Anzahl der geplanten Windkraftanlagen und die auf die Kommune zukommende Verspargelung der Landschaft außerordentlich kritisch. Dies gerade unter dem Aspekt des zukünftigen Ausbaues und Förderung der touristischen Entwicklung in der gesamten Region“, sagt der Bürgermeister, der von Haus aus Landschaftsplaner ist.

Quelle: www:dewezet:de


E i l t ! In Coppenbrügge brechen alle Dämme – dem Flecken werden 16 Windräder zugemutet

Von Ralph Lorenz

Coppenbrügge, 21.10.08 (wbn). Die Zahl der Windräder auf Coppenbrügger Gemarkung wird die schlimmsten Befürchtungen der Windkraftgegner um ein Vielfaches übertreffen. Nach Informationen der Weserbergland-Nachrichten.de soll es sich um insgesamt 16 Windkraftanlagen handeln. Damit vervierfacht sich die Zahl der bestehenden Anlagen, die bereits von vielen Bürgern als zumutbare Obergrenze angesehen worden sind.

Die Informationen der Weserbergland-Nachrichten.de stammen aus seriöser, gut informierter Quelle. Bislang stehen im Coppenbrügger Ortsteil Harderode drei Windräder und auf dem „Ruhbrink“ in Brünnighausen ein Windrad. Der Versuch, am Ruhbrink entgegen ursprünglicher Beteuerungen eine zweite Anlage zu bauen, hatte bereits zu heftigen Protesten nicht nur aus Brünnighausen und zu einem Gerichtsprozess geführt, den der Landkreis Hameln-Pyrmont nebst Gemeinde Coppenbrügge als Nebenkläger gegen die künftigen Windkraftbetreiber verloren hatte. Grund war dabei nicht die mangelnde Kraft der Argumente von Kreis und Gemeinde, sondern die Ausnutzung einer offensichtlichen Gesetzeslücke durch die „Windmiller“. Mit der Niederlage der Behörden, die sich ihrer Sache ursprünglich sehr sicher zu sein schienen, ist nunmehr ein regelrechter „Dammbruch“ verbunden.

Den vertraulichen Informationen zufolge, werden neben dem bestehenden Rad am Ruhbrink nicht etwa nur ein weiteres, sondern gleich vier neue Windräder gebaut. Damit gilt der landschaftlich reizvolle Ort quasi als „zugespargelt“. In Sichtweite davon werden „bei den Kastanien“ gleich acht neue Windräder auf einmal aus dem Boden gestampft. Die Projekte sind nicht etwa Zukunfts-Perspektiven sondern befinden sich bereits allesamt in der Planungsphase und werden mit höchster Eile durchgepeitscht. Der Informant der Weserbergland-Nachrichten:de hat erstmals eine konkrete Gesamtzahl genannt.

Sowohl auf Landkreis-Ebene als auch in der Gemeinde Coppenbrügge werden die Projekte in ihrem Gesamtausmaß gegenüber der Öffentlichkeit noch unter Verschluß gehalten. Nach Einschätzung des Informanten der Weserbergland-Nachrichten:de ist Coppenbrügge mit der Gesamtzahl von 16 Windrädern auf der Gemeindemarkung die im gesamten Landkreis Hameln-Pyrmont am höchsten mit Windkraft-Anlagen belastete Kommune. Coppenbrügge liegt unmittelbar am Ith-Rücken, der erst unlängst wegen seiner landschaftlichen Schönheit und Artenvielfalt unter Naturschutz gestellt worden war.

Quelle: www.weserbergland-nachrichten.de


Es kommt noch schlimmer: Coppenbrügge kann mit mehr als 20 Windrädern belastet werden – absoluter Rekord im Kreis!

Coppenbrügge (wbn). Nach oben gibt’s offenbar keine Grenzen: Im Rahmen einer Bürgerinformation zur Ausweisung von Windkraftgebieten im Flecken Coppenbrügge ist heute Abend deutlich geworden, dass die Ith-Gemeinde mit mehr als 20 Windrädern belastet werden kann. Allein am Ruhbrink bei Brünnighausen können zu dem bestehenden Windrad fünf weitere gebaut werden.

Im Bereich des „Kastanien“ könnten es sogar „fünfzehn bis siebzehn“ Anlagen werden. „Je nachdem, wie dicht die Windräder stehen“, wie der von Coppenbrügge beauftrage Planer Reinhold einräumte. Er sprach hierbei von einer „Worst-Case“-Annahme – also der ungünstigsten Variante. Dabei weist Coppenbrügge nicht nur am Ruhbrink schon jetzt ein Windrad auf, sondern hat auch im Ortsteil Harderode seit Jahren einen Bestand von drei Windkraftanlagen. Die Vertreter von Verwaltung und Politik machten heute Abend deutlich, dass es nicht mehr um die Frage gehen könne, ob und wieviel Windräder der Flecken verkraften wolle, sondern nur noch um die Frage wo die zulässigen Anlagen hingebaut werden. In entsprechenden Verwaltungsgerichtsurteilen ist dem Flecken die Ausweisung von ausreichenden Windkraftgebieten von oben aufgezwungen worden.

Windkraft gilt generell als „privilegiertes“ Bauvorhaben. Entsprechende gesetzliche Vorgaben kamen von Bund und Land. Mit der Ausweisung von geeigneten Gebieten und einem neuen Anlauf für einen Bebauungsplan versucht Coppenbrügge zumindest das Unvermeidliche noch selbst planerisch in den Griff zu bekommen. Eines wurde an diesem Abend mehrfach betont: Schon jetzt steht fest, dass der Flecken Coppenbrügge mit mehr als 20 Windrädern die am stärksten belastete Kommune im ganzen Landkreis Hameln-Pyrmont sein wird. Derzeit hat keine Stadt und keine Gemeinde mehr als fünf Windräder.

Quelle: www:weserbergland-nachrichten:de


Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont vom 28.08.2010

Öffentliche Bekanntmachung gem. § 3a Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

(UVPG)

Die Firma WindmühlenKontor GmbH & Co. KG, Schwarze Twete 4, 32657 Lemgo, beantragte mit Schreiben vom 25.04.09 die Genehmigung der Errichtung und des Betriebes von 4 Windenergieanlagen (WEA) gem. § 4 BImSchG1 i.V.m. § 19 BImSchG.

Bei den geplanten WEA handelt es sich um Anlagen des Typs Enercon E-82 mit Nabenhöhen von 78,33 m bis 98,38 m bei einem Rotordurchmesser von 82 m und daraus resultierenden Gesamthöhen von 119,33 m bis 139,38. Die Nennleistung der einzelnen Anlagen beträgt 2.000 kW. Standort der Anlagen ist der Flecken Coppenbrügge, Gemarkung Brünnighausen, Flur 4, Flurstücke 111/1 und 110/1 sowie Flur 5, Flurstücke 46/1 und 42/1.

Die Anlagen sind genehmigungspflichtig nach dem BImSchG i.V.m. der 4. BImSchV, Anhang 1, Ziff. 1.6, Spalte 22 . Zwar handelt es sich bei dem Vorhaben lediglich um 4 WEA – da diese jedoch in räumlicher Nähe zu einer vorhandenen und einer weiteren geplanten WEA errichtet werden sollen, wurde dennoch an Stelle einer standortbezogenen eine allgemeine Vorprüfung i.S.d. § 3 c S. 1 UVPG durchgeführt.

Die Vorprüfung der entscheidungserheblichen Unterlagen und Informationen zu dem Vorhaben „Errichtung und Betrieb von 4 WEA in Coppenbrügge-Brünnighausen („Ruhbrink“)“ hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.

Dieses Ergebnis wird hiermit gem. § 3a UVPG bekannt gemacht. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Landkreis Hameln-Pyrmont

Der Landrat

Az. 43.5-4 / 4-05 / 008 / 09

Hameln, 03.08.10

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